Unternehmen und Rechtsform

Die Gründung der Baugenossenschaft fiel in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, die geprägt war durch die Folgen des Krieges, großer Not und fehlendem Wohnraum. Die gemeinsam zu tragende Not begünstigte genossenschaftliches Denken und Handeln.

Die Baugenossenschaft für den Landkreis Kitzingen eG wurde 1948 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen gegründet und am 30.07.1949 in das Genossenschaftsregister am Amtsgericht Würzburg eingetragen (Nr. 76).

Die Baugenossenschaft bewirtschaftet heute 241 Wohnungen in 41 Häusern, 70 Garagen und 60 Stellplätze. Die Anwesen befinden sich in Kitzingen und 11 weiteren Gemeinden des Landkreises. Die Wohnungen zu erhalten und an die heutigen Erfordernissen und Vorschriften anzupassen und weiter preiswerten Wohnraum anzubieten ist oberstes Ziel der Baugenossenschaft.

Im Gegensatz zu privaten Wohnungsgesellschaften, bietet die Baugenossenschaft ihren Mietern Leistungen, die sich nicht an einer Gewinnmaximierung, sondern an den Interessen der genossenschaftlichen Solidargemeinschaft orientieren. Mitglied und Mieter bei der Baugenossenschaft ist man nicht nur, weil man preiswert, gut und sicher wohnen will, sondern auch, weil die Dienstleistungen über rein ökonomisches Denken hinausgehen und Komponenten einer sozialen Fürsorge mit einschließen. Die Mitglieder werden durch Ihre Geschäftsanteile Miteigentümer und erhalten ein unbefristetes Wohnrecht. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen Person, Personenhandelsgesellschaft sowie juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts erworben werden.

Organe der Genossenschaft

Vorstand und Geschäftsführung:

Oskar Münzer
Oskar Friedel
Thomas Beer
Uwe Hirsch

Beate Wirth (Geschäftsführerin)

Aufsichtsrat:

Peter Kornell (Vorsitzender)
Ludwig Frebert (stv. Vorsitzender)
Harald Kopp 
Harald Zierhut

Mitgliederversammlung

Mitgliedschaft

Auf Grund der Rechtsform der Baugenossenschaft bedarf die Anmietung einer Wohnung den Erwerb der Mitgliedschaft und die Übernahme von Geschäftsanteilen. Ein Geschäftsanteil beläuft sich auf 155 €. Die Anzahl der zu übernehmenden Geschäftsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße. Ferner ist einmalig ein Eintrittsgeld von 5 € zu entrichten.

 

Hier können Sie sich unsere Satzung herunterladen